Verordnungen bearbeiten

Verordnungen bearbeiten

Bestehende Verordnungen können nachträglich in einem gewissen Umfang bearbeitet werden.


Bestehende Verordnungen können Sie unter ‘Akte - Medizin - Verordnungen’ mit dem Button ‘Bearbeiten’ bzw. mit einem Doppelklick erneut öffnen. Eine nachträgliche Bearbeitung ist für ausgegraute Felder allerdings nicht möglich. Zur Anpassung von ausgegrauten Feldern (z.B. zur Anpassung der Dosierung) muss die Verordnung ab- und neu angesetzt werden. Nutzen Sie dazu das Kopieren von Verordnungen. Hinweise hierzu finden Sie im Artikel FAQ - Medikation anpassen (z.B. Dosierung bzw. Laufzeit) / Verordnungen kopieren.


Nach dem erneuten Aufrufen einer Verordnung zum Bearbeiten ist das ‘Intervall-Feedback’ im unteren Bereich des sich öffnenden Fensters nun erweitert: es stehen die Karteikarten ‘Einzel-Verordnungen’ und ‘Ausführungen’ zur Verfügung.

Auf der Karteikarte ‘Einzel-Verordnungen’ sehen Sie alle Aktionen im Verordnungszeitraum und ob diese bereits ausgeführt wurden. Auf der Karteikarte ‘Ausführungen’ sehen Sie, wann und von wem eine Einzel-Verordnung ausgeführt worden ist.


Auf der Karteikarte ‘Einzel-Verordnungen’ ist das PATFAK-Grid standardmäßig nach den Spalten ‘fällig am' und ‘Aktion’ fest gruppiert, sodass die Gruppierungen nicht aufgelöst werden können.

Öffnen Sie eine Gruppierung kann für einen einzelnen Datensatz eine Aktion ausgeführt werden. Welche Aktion zur Verfügung steht, hängt zum einen von der Verordnungsart ab, zum anderen von der Reihenfolge der Aktionen.

Bei ‘Konsilen’ und klassischen ‘Verordnungen' können Sie das ‘Konsil’ bzw. die 'Verordnung’ direkt ausführen oder terminieren. Verwenden Sie den Button ‘Ausführen’, wenn Sie das Ganze dokumentieren wollen, aber keinen Termin im Kalender eintragen wollen. Nutzen Sie stattdessen den Button ‘Terminieren’ öffnet sich die Auswahl der Terminarten und Sie können direkt einen Termin anlegen.

Bei Medikationen steht Ihnen je nach Reihenfolge der Aktionen entweder der Button ‘Stellen’, ‘Ausführen’ und/oder ‘Einnehmen’ zur Verfügung. Die Aktionen müssen je nach Konfiguration der Verordnung nacheinander gemäß der Reihenfolge durchgeführt werden, d.h. eine Einnahme kann nicht vor einer Ausgabe dokumentiert werden.