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PATFAK Infothek
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  • Anleitungen
    • §301 elektronischer Datenaustausch
      • §301 Abs. 1 Pflichtfelder
      • §301 Anmeldung beim Leistungsträger
      • §301 Anzahl der Verlängerungstage bei ganztägig ambulanten Einrichtungen
      • §301 Automatisieren von Aufnahme- und Entlassmitteilungen
      • §301 Begleitung (Begleitperson / Begleitkind)
      • §301 Besonderheiten im Entlassungsbericht
      • §301 Bewilligung von Auftragsleistungen durch die DRV, Krankenkasse ist Kostenträger
      • §301 Entlassung durch Verlegung
      • §301 Entlassungsarten
      • §301 Konfiguration der Abrechnungsschlüssel
      • §301 Konfiguration der Leistungsträger
      • §301 Konfiguration in den Mandanten Einstellungen
      • §301 Konfiguration von meldungspflichtigen Unterbrechungen
      • §301 Löschung zurücknehmen
      • §301 Meldungen einlesen/zuordnen/Zuordnung zurücknehmen
      • §301 Meldungen empfangen und senden
      • §301 Meldungen erzeugen
      • §301 nützliche Tipps und Tricks
      • §301 Rechnungen erzeugen
      • §301 Rechnungsversand - Rechnungen im Einzeldruck als PDF-Anhang versenden
      • §301 Rechnungsversand - Rechnungen im Seriendruck als PDF-Anhang versenden
      • §301 Reihenfolge von Meldungen
      • §301 Rückforderung der Zuzahlung
      • §301 Übersicht der Meldungstypen nach Kostenträger
      • §301 Unterbrechungsmeldung erzeugen (interkurrente Erkrankung)
      • §301 Versand und Eingang der Meldungen prüfen
      • §301 Zahlsatz
      • §301 Zahlungsavis
      • §301 Zahlungserinnerung
      • §301 Zertifikatsantrag beim ITSG Registrierungsportal
      • Anforderung Mitteilungsverfahren im elektronischen Datenaustausch
      • Schlüsselzertifikat
      • SSH Tunnel
    • Abrechnung
    • Ärzte- Krankenhäuser-Adressen konfigurieren
    • Aufgaben
    • Aufnahmeplanung
    • Auslastung
    • Basisdokumentation
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    §301 elektronischer Datenaustausch

      §301 elektronischer Datenaustausch

      • Anja Hillner
      Owned by Anja Hillner
      Last updated: Aug. 19, 2025

      Der bereits im Jahr 1992 eingeführte elektronische Datenaustausch nach § 301 Absatz 4 SGB V dient der Übermittlung aller für die Abrechnung eines Leistungsfalles erforderlichen Daten in maschinenlesbarer Form. In der sogenannten 'Datenübermittlungs - Rahmenvereinbarung' verständigte man sich auf ein einheitliches, für Leistungsträger (Rentenversicherungen und Krankenkassen) und Leistungserbringer gleichermaßen verbindliches Verfahren der Datenübermittlung.


      Dieses Verfahren ist ab 01.07.2021 für alle stationären und ganztägig ambulanten Rehabilitationseinrichtungen verpflichtend. Vorteile sind z.B. die deutlich schnellere Übermittlung der Daten - so können E-Berichtslaufzeiten reduziert werden - und das Vermeiden von Fehlern bei der Stammdateneingabe durch das Einlesen der elektronischen Kostenzusage.
      Das Erzeugen und Einlesen der Meldungen erfolgt in PATFAK. Für die Übermittlung der Daten bietet Redline Data die Software CommunicationServer als Hostsystem an. Die Meldungen werden durch einen sicheren 'SSH Tunnel' zum Kommunikationsserver übertragen, nach den aktuellen Standards geprüft, verschlüsselt und übermittelt. Sie brauchen keine zusätzliche Technik anschaffen und zu unterhalten. Wir bieten allen unseren Kunden ein Komplettpaket inklusive aller Dienstleistungen zur Realisierung des Verfahrens an. Falls Sie den elektronischen Datenaustausch noch nicht beauftragt haben, melden Sie sich gern bei uns und wir schicken Ihnen ein entsprechendes Angebot.
      Nutzen Sie dazu unser Serviceportal.

      Sobald die Software für die Übermittlung lizenziert wurde, das 'Schlüsselzertifikat' vorliegt und die 'Anmeldung beim Leistungsträger' erfolgt ist, können Meldungen mit dem Leistungsträger ausgetauscht werden.
      Welche Meldungen von welchem Leistungsträger empfangen und welche an ihn versendet werden können, lesen Sie im Artikel '§301 Übersicht der Meldungstypen nach Kostenträger' nach.

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      §301
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