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PATFAK Infothek
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    • §301 elektronischer Datenaustausch
      • §301 Abs. 1 Pflichtfelder
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      • §301 Anzahl der Verlängerungstage bei ganztägig ambulanten Einrichtungen
      • §301 Automatisieren von Aufnahme- und Entlassmitteilungen
      • §301 Begleitung (Begleitperson / Begleitkind)
      • §301 Besonderheiten im Entlassungsbericht
      • §301 Bewilligung von Auftragsleistungen durch die DRV, Krankenkasse ist Kostenträger
      • §301 Entlassung durch Verlegung
      • §301 Entlassungsarten
      • §301 Konfiguration der Abrechnungsschlüssel
      • §301 Konfiguration der Leistungsträger
      • §301 Konfiguration in den Mandanten Einstellungen
      • §301 Konfiguration von meldungspflichtigen Unterbrechungen
      • §301 Löschung zurücknehmen
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      • §301 Meldungen empfangen und senden
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      • §301 Rechnungsversand - Rechnungen im Einzeldruck als PDF-Anhang versenden
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      • §301 Rückforderung der Zuzahlung
      • §301 Übersicht der Meldungstypen nach Kostenträger
      • §301 Unterbrechungsmeldung erzeugen (interkurrente Erkrankung)
      • §301 Versand und Eingang der Meldungen prüfen
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    §301 Entlassung durch Verlegung

      §301 Entlassung durch Verlegung

      • Anja Hillner
      Owned by Anja Hillner
      Last updated: Mai 27, 2025

      Wird ein Aufenthalt mit der ‘Entlassungsart’ = ‘verlegt’ aus der Einrichtung entlassen, direkt in eine andere aufnehmende Institution verlegt und ist die 'Leistungsträgerart’ des Leistungsträgers eine Krankenkasse/Ersatzkasse, so ist diese wie folgt per Datenaustausch nach §301 (Entlassungsmitteilung) zu informieren.


      Vorausgehende Informationen finden Sie unter §301 Konfiguration der Leistungsträgerund §301 Meldungen erzeugen.

      Die Krankenkasse/Ersatzkasse muss als Leistungsträger unter 'Adressen - Leistungsträger' angelegt und für den elektronischen Datenaustausch nach §301 konfiguriert worden sein.

      Es gibt in PATFAK zwei Möglichkeiten, die aufnehmende Institution anzulegen:

      • Ärzte Krankenhäuser

      Unter ‘Adressen - Ärzte Krankenhäuser' tragen Sie das Institutionskennzeichen unter 'Betriebsstätten-Nr./IK Nr.' ein. Haken sie die 'Funktion für §301' (einweisendes / aufnehmendes Krankenhaus) an.

      • Vermittler

      Die Vermittler werden unter ‘Adressen - Vermittler' eingetragen. Stellen Sie in den Basisdaten den Schieberegler ‘aufnehmende Institution’ auf 'grün’ und tragen Sie unter 'IK’ das zutreffende Institutionskennzeichen ein.

       

      Wird der Aufenthalt nun unter Verwendung der Entlassungsart 'verlegt' entlassen und die §301-Meldung 'Entlassung' erzeugt, erfolgt beim Anklicken des Buttons 'Senden' die Aufforderung zur Eingabe des 'IK der aufnehmenden Institution'.

      Über das Anklicken des Fragezeichens können Sie nun aus der Liste der angelegten Einrichtungen die aufnehmende Institution auswählen und bestätigen. Eine manuelle Eingabe ist ebenfalls möglich. Die §301-Meldung wird anschließend erzeugt.

      Weiterführende Informationen finden Sie in den Artikeln §301 Meldungen empfangen und senden

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      §301
      entlassung
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