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PATFAK Infothek
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      • §301 Versand und Eingang der Meldungen prüfen
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    §301 Besonderheiten im Entlassungsbericht

      §301 Besonderheiten im Entlassungsbericht

      • Anja Hillner
      Owned by Anja Hillner
      Last updated: Aug. 20, 2024

      Der einheitliche Reha Entlassungsbericht kann über den elektronischen Datenaustausch aus PATFAK heraus nur an die Rentenversicherungen, nicht aber die Krankenkassen, versendet werden. Dabei sind einige Besonderheiten zu beachten. 
      Die Voraussetzung für das Versenden des Freitextes des Entlassungsbericht ist, dass Sie den Entlassungsbericht im Dokumentenmanager erstellt haben. 


      Vorausgehende Informationen finden Sie in den Artikeln §301 Meldungen erzeugen, E-Bericht, Word Makro.

      Die maximale Anzahl der KTL auf der Seite 1b ist auf 75 Zeilen begrenzt.
      Das Word-Dokument zum E-Bericht (Blatt 2) wird mit dem Word Makro in eine Textdatei umgewandelt. Diese ist auf max. 20 Seiten mit je 53 Zeilen mit maximal 70 Zeichen pro Zeile unformatierter Text begrenzt. Das entspricht, auf ein Word-Dokument umgerechnet, ca. 13 Seiten in Arial 10pt. Achten Sie bitte darauf, diese Länge in dem Word-Dokument nicht zu überschreiten. Wenn der Freitext zu lang ist, wird der komplette E-Bericht nicht versendet.
      In dem Verfahren sind keine Formatierungen, wie Schriftart, Schriftgröße, Kursivschrift, Einzüge, Zeilenabstände, Silbentrennung, Tabulatoren, Tabelle usw. erlaubt.
      Eine einzige Formatierung ist technisch möglich, und zwar eine komplette Zeile fett auszugeben. Hier gilt folgende Regel: Wenn die erste Stelle der Zeile eine Ziffer UND die zweite Stelle ein Punkt ist (z. B. 6. Überschrift), wird die Zeile in Fettschrift übermittelt. Ebenso gilt, wenn die erste UND zweite Stelle der Zeile eine Ziffer und die dritte Stelle ein Punkt ist (z. B. 12. Überschrift), wird die Zeile in Fettschrift übermittelt.
      Für die Codierung der Zeichen verwendet die Rentenversicherung die Deutsche Referenzversion des 8-Bit-Codes (DIN 66303 DRV8), wobei außer den aufgeführten Ausnahmen nur der Teil des Zeichensatzes benutzt werden darf, bei dem das achte Bit nicht belegt ist (siehe folgende Tabelle).

       

      image-20240816-044455.png

      Aus dem rechten Teil der Tabelle (Codes größer "0800") dürfen nur die nachfolgend aufgeführten Zeichen verwendet werden: 

         ¼ (Code "1112") , ½ (Code "1113"), ¾ (Code "1114"), ¹ (Code "1109"),² (Code "1102"), ³ (Code "1103"), 
         µ (Code "1105"), º (Code "1100") und Ø (Code "1308"). 

      Ausnahmen, die (laut Rentenversicherung) NICHT erlaubt sind: € , ‰ , @ , #


      Durch die Umstellung auf das XML-Verfahren erwarten die Rentenversicherungen, dass der E-Bericht elektronisch als Datensatz und zusätzlich auch als angehängtes PDF übermittelt wird.
      Für Sie ändert sich an dem Verfahren zum Erzeugen und Versenden über die Ihnen bekannten 301-Funktionen in PATFAK aber nichts. Sie erzeugen aus PATFAK den E-Bericht (Text und Formularteil) wie üblich. Daraus wird dann - wie üblich - der 'Datensatz' erzeugt, der schon immer erzeugt wurde und auch zukünftig erzeugt werden muss. Der 'Datensatz' geht dann an die Übermittlungssoftware 'CommunicationServer'. Dort wird der Datensatz genutzt, um das geforderte PDF zu erzeugen. Beides - der Datensatz und das PDF - werden dann versendet.

       

      , multiple selections available, Use left or right arrow keys to navigate selected items
      §301
      e-bericht
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