§301 Konfiguration in den Mandanten Einstellungen

§301 Konfiguration in den Mandanten Einstellungen

Der Datenaustausch nach §301 Absatz 4 SGB V dient der Übermittlung aller für die Abrechnung eines Leistungsfalles erforderlichen Daten in maschineller Form. In PATFAK müssen einige Einstellungen für die Erzeugung von Meldungen und das Einlesen der Meldungen im Rahmen des elektronischen Datenaustausches vorgenommen werden.


Unter 'Administration - Mandanten Einstellungen' werden die dem Mandanten zugeordneten grundsätzlichen Einstellungen für den elektronischen Datenaustausch vorgenommen.

Auf der Lasche ‘Einrichtungsdaten’ hinterlegen Sie u.a. die Felder 'IK', 'Ort' und die 'Art der Einrichtung'.

Auf der Lasche 'Entlassbericht' sollten die Felder 'Abteilung Nummer' und 'BNR' (4 - bei selbst versichert oder 8 - familienversichert) vorbelegt werden. Diese Informationen werden in die Stammdaten des Aufenthaltes übergeben und können dort ggf. abgeändert werden. Für die elektronische Übermittlung des Unterzeichners im Entlassungsbericht, legen Sie die entsprechenden Unterzeichner in dem Feld 'Unterzeichner 301' fest. Für den Versand des E-Berichtes können sogenannte Standardunterzeichner festgelegt werden.

Auf der Lasche ‘§301’ finden Sie weitere Konfigurationseinstellungen. Dort werden grundsätzliche Sende- bzw. Prüfbedingungen ausschließlich zum jeweils ausgewählten ‘§301 Format’ definiert.

Beachten Sie bitte, dass DRV Bund, alle anderen DRVen sowie die Krankenkassen jeweils einem eigenen §301-Format zugewiesen sind.

‘Aufnahmemeldung nur nach Bewilligung versenden’: Solange einem Aufenthalt keine elektronische Bewilligung in ‘Akte - §301-Meldungen’ zugeordnet ist, kann keine Aufnahmemeldung erzeugt werden, da diese ausgegraut dargestellt wird.

‘Zwischenrechnung nur nach Aufnahmemeldung versenden’: Solange zu einem Aufenthalt keine Aufnahmemeldung erzeugt wurde, ist der Versand einer Zwischenrechnung über den elektr. Datenaustausch nicht möglich. Das bedeutet, sowohl in ‘Abrechnung - Fakturierung’, als auch ‘Abrechnung - Archiv Fakturierung’ ist das jeweilige Druckersymbol für den §301-Versand ausgegraut.

‘Schlussrechnung nur nach Entlassmeldung versenden’: Der Versand einer Rechnung mit der Rechnungsart ‘Schlussrechnung’ ist erst dann möglich, wenn zuvor eine Entlassmeldung versendet wurde.

‘Arbeitsfähigkeit bei Entlassung auf Regeln der KK prüfen’: Hiermit ist es möglich, die §301-Format- bezogene Prüfung auf die jeweils zulässigen Arbeitsfähigkeiten (je nach dem Aufenthalt zugewiesenen Leistungsträger) an- bzw. auszuschalten.

‘Unterbrechungsmeldung nur nach Bewilligung versenden’: Einem Aufenthalt muss in ‘Akte - §301 Meldungen’ eine elektronische Bewilligung zugeordnet sein. Erst dann ist es möglich, den Zeitraum einer meldepflichtigen Unterbrechung per §301-Meldung zu übermitteln.

‘Entlassmeldung nur nach Aufnahmemeldung versenden’: Der Versand einer Entlassmeldung kann erst dann durchgeführt werden, wenn zuvor für den Aufenthalt die Aufnahmemeldung versendet wurde.

Auf der Karteikarte ‘Host-Verbindung’ werden - wenn das Redline Data Host System genutzt wird - die entsprechenden Daten zur Kommunikation eingetragen. Über den Button ’Prüfen' ist es möglich, den Verbindungsstatus zu ermitteln.

Nachfolgenden Informationen finden Sie in den Artikeln §301 Konfiguration der Leistungsträger, §301 Konfiguration der Abrechnungsschlüssel und §301 Konfiguration von meldungspflichtigen Unterbrechungen.